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Jugend­übernachtungs­haus­ & Zeltplatz

Herzlich Willkommen in unserem Jugendübernachtungshaus in Babenhausen!

Unsere Jugendübernachtungshäuser liegen sehr schön umgeben von Wald, Wiesen und Weiher am südwestlichen Ortsrand von Babenhausen im Landkreis Unterallgäu in der schwäbischen Wald- und Seenlandschaft des Voralpengebietes und sind gut zu erreichen. Unsere Häuser und der Zeltplatz werden ausschließlich an Jugendgruppen und -verbände, Jugendorganisationen sowie für Schulklassen, Studentengruppen von Fachakademien oder Universitäten, Jugendgruppen von Pfarreien vergeben. Mit einer Kapazität von insgesamt 34 Betten verteilt auf zwei getrennte Wohneinheiten (Haus A und Haus B) eignen sich die Häuser für Jugendgruppen, Vereinen und Schulklassen gleichermaßen. Unsere Häuser sind gelungene, moderne Selbstversorgerhäuser und bieten viel Platz für Jugendbegegnungen, Freizeit und Bildungsangebote. Eine private Nutzung ist nicht möglich.

Hausanschrift:

Jugendübernachtungshaus Babenhausen

Weiherweg 49

87727 Babenhausen

Mögliche Verkehrsanbindungen:

  • über die A7 (Ulm/Kempten) von Süden Ausfahrt Berkheim oder von Norden Ausfahrt Illertissen
  • aus Richtung Memmingen und Augsburg über die B300
  • aus Richtung München über die A96 Abfahrt Erkheim

Ausstattung Jugendübernachtungshaus

Unser Jugendübernachtungshaus ist in zwei Wohneinheiten mit einer Kapazität von je 17 Schlafplätzen eingeteilt.

Wir bieten verschiedene Möglichkeiten unser Selbstversorgerhaus zu buchen. Sie haben die Möglichkeit Haus A und Haus B gemeinsam zu buchen (insgesamt 34 Betten) aber auch getrennt können die Häuser belegt werden.

Jede Wohneinheit verfügt über:

  • 17 Schlafplätze (3 Fünfbettzimmer, davon ein behindertengerechtes Zimmer und 1 Zweibettzimmer)
  • alle Zimmer mit eigener Dusche und WC
  • Allergiker freundliche Matratzenbezüge

Haus A (17 Betten)

  • 3 Fünfbettzimmer, davon ein behindertengerechtes Zimmer
  • 1 Zweibettzimmer

Haus B (17 Betten)

  • 3 Fünfbettzimmer, davon ein behindertengerechtes Zimmer
  • 1 Zweibettzimmer
  • eine Küchenzeile mit Herd, Spülmaschine und Kühlschrank
  • Aufenthaltsraum

Gruppenraum

  • eigener Eingang
  • Küche mit Herd, Spülmaschine, Kühlschrank

Selbst mitzubringen sind hauptsächlich Verbrauchersachen, wie z.B. Geschirrtücher, Handtücher, Spülmittel, Tabs, Toilettenpapier, Putz- und Hygienemittel.

Bettwäsche ist selbst mitzubringen!

Vorhanden ist:

  • vollausgestattete Küche zur Selbstversorgung
  • Herd mit Backofen, Töpfe, Pfannen
  • Spülmaschine
  • Kühlschrank
  • Kaffeemaschine, Wasserkocher, Thermoskannen

Weiterhin steht ein Lagerfeuerplatz kostenlos zur Verfügung. (Nur nutzbar, wenn der Zeltplatz nicht vergeben ist.)

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Zeltplatz

Beschreibung und Ausstattung

Unser Jugendzeltplatz am Fuggerweiher befindet sich südwestlich von Babenhausen angrenzend an unseren Jugendübernachtungshäusern.

Für einen unbeschwerten Aufenthalt in toller Lage bietet der Jugendzeltplatz viel Platz für Jugendbegegnungen, Freizeit- und Bildungsangebote.

Zum Gelände gehören: eine Holzhütte mit 8 Bierzeltgarnituren, ein Vorratsraum mit 2 Kühlschränken und eine Feuerstelle. Weiterhin stehen eigene Sanitäranlagen getrennt für Buben und Mädchen zur Verfügung.

Es besteht die Möglichkeit die angrenzenden Jugendübernachtungshäuser oder den großen Gruppenraum (34-40 Personen) gemeinsam mit dem Zeltplatz zu mieten.

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Gebühren

Ab dem 01.01.2023 gilt der Bayerische Jugendring als Körperschaft des öffentlichen Rechts, und somit auch der Kreisjugendring als umsatzsteuerpflichtig. Nach § 4 Nr. 12 UStG sind Mitgliedsverbände des KJRs und BJRs, die Jugendarbeit machen umsatzsteuerbefreit

für Jugendgruppen aus dem Landkreis Unterallgäu

Mindestgebühr pro Übernachtung: 168,00 €

12,00 € pro Teilnehmer und Übernachtung (ab 15 Personen)

Hausnebenkosten (inkl. 19% MwSt.): 75,00 €
für Jugendgruppen außerhalb des Landkreises Unterallgäu

Mindestgebühr pro Übernachtung: 210,00 €

15,00 € pro Teilnehmer und Übernachtung (ab 15 Personen)

Hausnebenkosten (inkl. 19% MwSt.): 75,00 €
mit eigener Küchenzeile und kleinem Gruppenraum
für Jugendgruppen aus dem Landkreis Unterallgäu

Mindestgebühr pro Übernachtung: 144,00 €

12,00 € pro Teilnehmer und Übernachtung (ab 13 Personen)

Hausnebenkosten (inkl. 19% MwSt.): 75,00 €
für Jugendgruppen außerhalb des Landkreises Unterallgäu

Mindestgebühr pro Übernachtung: 180,00 €

15,00 € pro Teilnehmer und Übernachtung (ab 13 Personen)

Hausnebenkosten (inkl. 19% MwSt.): 75,00 €
für Jugendgruppen aus dem Landkreis Unterallgäu

Mindestgebühr pro Übernachtung: 288,00 €

12,00 € pro Teilnehmer und Übernachtung (ab 25 Personen)

Hausnebenkosten (inkl. 19% MwSt.): 150,00 €
für Jugendgruppen außerhalb des Landkreises Unterallgäu

Mindestgebühr pro Übernachtung: 360,00 €

15,00 € pro Teilnehmer und Übernachtung (ab 25 Personen)

Hausnebenkosten (inkl. 19% MwSt.): 150,00 €

Schulklassen und sonstige Gruppen

aus dem Landkreis Unterallgäu

12,84 € pro Teilnehmer und Übernachtung (inkl. 7% MwSt)

Hausnebenkosten (inkl. 19% MwSt.): 75,00 €
außerhalb des Landkreises Unterallgäu

16,05 € pro Teilnehmer und Übernachtung (inkl. 7% MwSt)

Hausnebenkosten (inkl. 19% MwSt.): 75,00 €
für Jugendgruppen aus dem Landkreis Unterallgäu

Mindestgebühr pro Tag/pro Übernachtung: 120,00 €

4,00 € pro Teilnehmer und Übernachtung (ab 30 Personen)

Nebenkosten inkl. 19%: 29,75 €

für Jugendgruppen außerhalb des Landkreises Unterallgäu

Mindestgebühr pro Tag/pro Übernachtung: 150,00 €

5,00 € pro Teilnehmer und Übernachtung (ab 30 Personen)

Nebenkosten inkl. 19%: 29,75 €

Nur möglich, wenn Haus A nicht vergeben ist!

25,00 € pro Übernachtung

Schulklassen und sonstige Gruppen

aus dem Landreis Unterallgäu

4,28 € pro Teilnehmer und Übernachtung (inkl. 7% MwSt)

Nebenkosten inkl. 19%: 29,75 €

außerhalb des Landkreises Unterallgäu

5,35 € pro Teilnehmer und Übernachtung (inkl. 7% MwSt)

Nebenkosten inkl. 19%: 29,75 €

Wichtig: Wir setzen für die Reinigung beider Häuser 6,5 Stunden an. Bei erhöhtem Reinigungsaufwand (mehr als 6,5 Stunden) werden 25,00 € plus MwSt. pro Stunde zusätzlich berechnet. Hausnebenkosten: Strom, Wasser, Reinigung sind im Preis enthalten.

AGB

Kreisjugendring Unterallgäu, Jugendübernachtungshaus und Jugendzeltplatz in Babenhausen, Weiherweg 49, 87727 Babenhausen

Die Anmeldung des Belegers erfolgt schriftlich (siehe Belegungsantrag) unter Angabe des Termins und der Anzahl der Personen und gilt als angenommen, wenn sie vom Kreisjugendring Unterallgäu schriftlich in Form eines Vertrages bestätigt ist.

Der Belegungsantrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.

Die Belegungsgebühr ist wie folgt zu entrichten:

50 % der Belegungsgebühr sind zeitnah mit Erhalt des Belegunsgvertrages zu überweisen. Die restliche Belegungsgebühr sind spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn zu überweisen. Verstöße gegen die Vertragsbedingungen oder der Hausordnung können die Löschung des Vertrages zur Folge haben. In diesem Fall sind Ausfallgebühren zu entrichten

Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Belegung.

Absagen und Ausfallgebühren:

Jugendübernachtungshaus – Bei Absage bis 4 Wochen vor Belegungsbeginn fallen 20 % der Belegungsgebühr an. Bei Absage innerhalb der 4 Wochen vor Belegungsbeginn fallen Ausfallgebühren in Höhe der Mindestbelegungsgebühr an.

Jugendzeltplatz – Bei kurzfristigen Absagen sowie bei einer Verringerung der Teilnehmerzahlen um mehr als 10 % fallen Ausfallgebühren an. Diese entsprechen 50 % der Belegungsgebühr (ohne Kaution).

Bei Nichtantritt der Belegung, ohne vorherige Absage, wird die volle Höhe der Belegungsgebühr berechnet. Kann das Haus für den abgesagten Zeitraum anderweitig belegt werden, berechnen wir lediglich eine Verwaltungspauschale von 25,-€.

Entstandene Schäden sind der Platz- und Hausverantwortlichen oder dem Kreisjugendring Unterallgäu unverzüglich zu melden. Die belegende Gruppe haftet für alle entstandenen Schäden und für den zusätzlichen Reinigungsaufwand. Grobe Zuwiderhandlungen gegen die Benutzungs- und Hausordnung können die sofortige Kündigung des Belegungsvertrages zur Folge haben. In diesem Fall wird der volle Rechnungsbetrag sowie Ersatz für eventuelle Schäden fällig.

Der Beleger übernimmt während der Belegung die volle Haftung für die von ihm verursachten Beschädigungen und Verluste sowie für Unglücksfälle im Haus oder im Gelände. Alle Exkursionen, Fahrten, Wanderungen usw. veranstaltet der Beleger auf eigene Gefahr. Ein entsprechender Versicherungsschutz des jeweiligen Jugendverbandes muss gegeben sein.

Der/die Haus- und Platzverantwortliche übt im Auftrag des Trägers der Einrichtung das Hausrecht aus. Das Hausrecht gegenüber Dritten liegt bei der verantwortlichen Leitung der belegenden Gruppe.